Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Seitdem häufen sich Panik-Mails und Angebote für teure „BFSG-Sofortpakete“. Zeit für eine ehrliche Einordnung: Was gilt wirklich, wer ist betroffen, und was sollten Sie tun, auch wenn Sie nicht betroffen sind?
Wen das BFSG betrifft und wen nicht
Das Gesetz gilt für digitale Angebote an Verbraucher: vor allem Onlineshops, Terminbuchungen mit Online-Bezahlung, Banking und ähnliche Dienste. Zwei wichtige Einschränkungen:
- Reine Informations-Websites sind nicht betroffen. Wer online nur zeigt, wer er ist und was er anbietet, ohne Verkauf oder Buchung, fällt nicht unter das BFSG.
- Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen: weniger als 10 Mitarbeiter und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Das deckt die meisten kleinen Betriebe ab, auch mit Onlineshop.
Kurz: Für die meisten kleinen Unternehmen besteht keine gesetzliche Pflicht. Wer Ihnen etwas anderes verkaufen will, möchte vor allem eines: verkaufen.
Warum Barrierefreiheit trotzdem klug ist
- Mehr Kunden: über zehn Prozent der Menschen haben Einschränkungen beim Sehen, Hören oder in der Motorik. Dazu kommen ältere Kunden, denen kleine graue Schrift schlicht zu anstrengend ist.
- Besseres Google-Ranking: vieles, was barrierefrei ist, ist zugleich gutes SEO: klare Struktur, beschriebene Bilder, verständliche Links.
- Bessere Website für alle: gute Kontraste und klare Formulare helfen jedem Besucher, nicht nur Menschen mit Einschränkungen.
- Zukunftssicher: wer heute sauber baut, muss morgen nicht teuer nachrüsten, etwa wenn das Unternehmen wächst oder größere Auftraggeber Barrierefreiheit verlangen.
Die Basics, die jede Website erfüllen sollte
- Ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund
- Alt-Texte: jedes wichtige Bild bekommt eine kurze Beschreibung
- Bedienbar ohne Maus, nur mit der Tastatur
- Schrift, die sich ohne Chaos vergrößern lässt
- Formulare mit klaren Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen
- Klare Sprache statt Fachchinesisch
Bei uns gehören diese Punkte zum Standard, kein Aufpreis, kein „Barrierefreiheits-Paket“. So wie DSGVO-Konformität auch.
Sie sind unsicher, ob Ihre Website betroffen ist oder wie barrierefrei sie heute ist? Schreiben Sie uns, wir schauen kostenlos drüber.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine praktische Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.