Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Seitdem häufen sich Panik-Mails und Angebote für teure „BFSG-Sofortpakete“. Zeit für eine ehrliche Einordnung: Was gilt wirklich, wer ist betroffen, und was sollten Sie tun, auch wenn Sie nicht betroffen sind?

Wen das BFSG betrifft und wen nicht

Das Gesetz gilt für digitale Angebote an Verbraucher: vor allem Onlineshops, Terminbuchungen mit Online-Bezahlung, Banking und ähnliche Dienste. Zwei wichtige Einschränkungen:

Kurz: Für die meisten kleinen Unternehmen besteht keine gesetzliche Pflicht. Wer Ihnen etwas anderes verkaufen will, möchte vor allem eines: verkaufen.

Warum Barrierefreiheit trotzdem klug ist

Die Basics, die jede Website erfüllen sollte

Bei uns gehören diese Punkte zum Standard, kein Aufpreis, kein „Barrierefreiheits-Paket“. So wie DSGVO-Konformität auch.

Sie sind unsicher, ob Ihre Website betroffen ist oder wie barrierefrei sie heute ist? Schreiben Sie uns, wir schauen kostenlos drüber.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine praktische Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.